Einblicke in unsere Geschichte
Der Ursprung
Das Jahr markiert den Beginn der 200-jährigen Geschichte der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge mit der Gründung der „Ersparnisanstalt zu Schweinfurt“ am 2. Februar 1823. Nach den Gründungen in Nürnberg und Augsburg 1821 sowie in Würzburg 1822 war die Gründung in Schweinfurt 1823 mit eine der ersten in Bayern. Der Sitz der Schweinfurter Sparkasse war im Rathaus. Am 13. Januar war die erste Satzung von Stadtmagistrat und Bürgermeister Johann Christoph Fichtel „aufgrund höchster Genehmigung der königlichen Kreisregierung in Würzburg“ erlassen worden. Seit dieser Zeit war die Sparkasse auch mit dem städtischen Pfandhaus verbunden. Nicht der Gewinn stand im Vordergrund, sondern die „Wohlthätigkeit“ gegenüber weniger bemittelten Menschen. Dienstboten zum Beispiel sollte die Gelegenheit gegeben werden, ihre Ersparnisse verzinst anzulegen, so die Präambel der ersten Satzung. Die erste Kundin betrat am 3. Februar die Ersparnis-Anstalt: Eva Kraußin aus Manau bei Hofheim kam mit einer Einlage von 20 Gulden, die sie im Laufe der Zeit durch weitere Einzahlungen erhöhte. Sie unterschrieb dabei mit drei Kreuzen. Die Anstalt fand schnell Anklang in der Bevölkerung. 1830 verwahrte sie bereits ein Sparguthaben von 14.000 Gulden.
Gründungswelle in Unterfranken
Die geschäftlichen Aktivitäten der ersten gegründeten Sparkassen waren bis 1823 noch sehr begrenzt. Das lag vor allem an den bescheidenen Wirtschaftsverhältnissen jener Zeit und an den Beschränkungen, die den Sparkassen auferlegt waren. Einerseits durften in Bayern auf königlichen Erlass hin nur mit nicht wohlhabenden Personenkreisen Geschäfte aufgenommen werden, und das auch nur im lokalen Zuständigkeitsbereich (Regionalprinzip). Andererseits stand man vor dem Problem, das Geld der Anleger zinsbringend anzulegen, was angesichts der geringen Investitionsmöglichkeiten der damaligen Zeit überaus schwierig war. Einen Ausweg hatte man mit der Staatsschuldentilgungskasse geschaffen, die 1818 gegründet worden war, um die finanzielle Lage des Königreichs zu ordnen. Sie wurde 1823 dazu ermächtigt, Gelder der Sparkassen anzunehmen und zu verzinsen. Diese scheinbar sichere Form der Staatsanleihe und die damit verbundene Aussicht auf Gewinn führte zu einer Gründungswelle im ganzen Land – zunächst in den Städten und Märkten, dann auch in den Distrikten (Vorläufer der heutigen Landkreise). In Ebern war es 1837 so weit. Mit dieser ersten Einrichtung im heutigen Landkreis Haßberge markiert das Jahr den Beginn der ehemaligen Sparkasse Ostunterfranken. Im selben Jahr wurde auch in Wiesentheid eine Sparkasse gegründet. 1838 erfolgten zwei weitere Gründungen: in Hofheim und die (Distrikt-)Sparkasse Schweinfurt, wo anfangs lediglich acht Sparer mit einer Gesamteinlage von 525 Gulden betreut wurden. 1839 wurde die Sparkasse Werneck gegründet. 1840 erfolgten Gründungen in Haßfurt und Eltmann, 1844 in Volkach und 1847 in Gerolzhofen. Zum Verständnis: Der Markt Volkach, der heute zum Landkreis Kitzingen gehört, lag damals noch im Gebiet des Bezirksamts Gerolzhofen – welches heute Teil des Landkreises Schweinfurt ist. Deshalb stellt die Sparkasse Volkach auch einen Teil der Geschichte der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge dar.
Förderung der heimischen Wirtschaft
Die Zeiten, in denen jede einzelne Sparkasse ihre Satzung genehmigen lassen musste, in der Ausgestaltung aber relativ frei blieb, endete 1843 mit dem Erlass einer allgemein verbindlichen Grundordnung für alle bayerischen Sparkassen. Weil einige Sparkassen längst auch finanziell solidere Personenkreise bedienten und die Staatsschuldentilgungskasse den immer weiter ansteigenden Geldzufluss nicht mehr bewältigen konnte, wurde nun festgelegt, dass Kapitalien ab sofort nicht mehr in die Obhut des deutschen Staates wandern durften. Sparkassen, die bislang Gelder nur ordnungsgemäß zu verbuchen hatten und dann weiterleiteten, konnten nun das Hypotheken- und Personalkreditgeschäft ausüben. Hierfür war tiefgehendes bankkaufmännisches Wissen nötig. In der Region wog die Umstellung nicht allzu schwer, denn hier hatte man bereits einige Jahre zuvor erste Erfahrungen mit Kreditgeschäften machen können. So bemerkte das königliche Landgericht Hofheim in einem Schreiben vom 6. März 1843 an die Königliche Regierung von Unterfranken, dass von den „bedeutenden Sparkassenkapitalien (21.243 Gulden) bisher kein Kreuzer“ bei der Staatsschuldentilgungskasse angelegt worden sei. Vielmehr konnte alles gegen „Sicherheit in Privathände“ abgegeben werden. Die Sparkasse übe so einen höchst wohltätigen Einfluss auf „Ackerbau und Gewerbe“ aus. Auch in Ebern pflegte man das Hypothekengeschäft seit geraumer Zeit. Bereits 1839 waren 33 Schuld-, Hypotheken- oder Haftscheine ausgeliehen. Haßfurt und Eltmann zeigten ähnliche Bestrebungen. Das zeigt, dass Sparkassen von Anfang an mehr waren als bloße Sparinstitute: Eine ihrer Hauptaufgaben sahen sie frühzeitig in der Förderung der heimischen Wirtschaft durch entsprechende Kreditvergaben.
Anstieg der Sparkapitalien
In der ersten Zeit war die Sparkasse in Schweinfurt mit dem städtischen Pfand- und Leihhaus verbunden und die bei der Sparkasse eingezahlten Kapitalien wurden in der Leihhauskasse angelegt. Zu den ersten Verwaltern gehörten die Magistratsräte Johann Christoph Schott und J. M. Krug. 1853 fasste der Stadtrat auf Anregung des Sparkassenverwalters und Stadtmagistrats Selig den Entschluss, die Verwaltungen der Leihhauskasse und Sparkasse zu trennen. Der Grund für die neue Satzung: Der Kapitalienstand der Sparkasse war auf 113.696 Gulden angewachsen. Die Königliche Regierung von Unterfranken erteilte den Plänen 1854 ihre Zusage: „Die vom Stadtmagistrat und den Gemeindebevollmächtigten beschlossene Trennung der bisher vereinigten Leihanstalt und Sparkasse entspricht den Interessen beider Institute, sichert jedem derselben eine angemessene Selbständigkeit und Freiheit in Bestrebungen ihrer eigentümlichen Prage [i.e. Geschäftstätigkeit] zu und erhält deshalb hiermit die Genehmigung der Königl. Regierung.“