Einblicke in unsere Geschichte
Liberalisierung der Sparkassenbestimmungen
Staatliche Restriktionen verhinderten in den ersten Jahrzehnten die Ausweitung des Geschäfts auf wohlhabendere Bevölkerungsgruppen. In Hofheim wollte man bereits recht frühzeitig den Kundenkreis ausweiten, um so einen Einbruch der positiven Entwicklung zu verhindern. Die Bitte des Landgerichts Hofheim an die Königliche Regierung von Unterfranken wurde jedoch abschlägig beschieden. „Der Anstalt würden einesteils die Mittel fehlen, andererseits ein großer Teil der gegenwärtig ausgeliehenen Kapitalien gekündigt und eingezogen werden.“ Bereits 1847 hatte man in Hofheim deshalb eine eigenständige „Leih- und Hülfskasse“ gegründet, um „gut beleumundeten, wirtschaftlichen Personen des Bezirks Hofheim durch Darlehen ohne Verlustgefahr zu helfen“. Die Einrichtung war eine Ergänzung neben der Sparkasse und ihren begrenzten Aufgabengebieten. Beide Institute wurden von denselben Verwaltern geführt und bestanden nebeneinander bis 1912 fort. Auch in der benachbarten Exklave Königsberg in Franken, die zur damaligen Zeit zum Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha gehörte, ging man einen ähnlichen Weg. Dort kam es 1860 ebenfalls zur Gründung eines „Spar- und Hülfevereins“. Die Satzung wies einige weitere Besonderheiten auf, dennoch kann der Verein als Vorläufer der später ins Leben gerufenen Stadtsparkasse Königsberg angesehen werden. 1860, zeitgleich mit der Gründung der Distriktsparkasse Schweinfurt, wurde auch parallel eine Hülfskasse eröffnet „zur Unterstützung bedrängter Familien im Landgerichts-Bezirke Schweinfurt“. 1874 ermöglichte die Aufhebung der sozialen Zugangsbeschränkungen im Sparverkehr eine weitere positive Geschäftsentwicklung der Sparkassen. Von da an waren die Institute für alle Bevölkerungsschichten zugänglich, die Sparkassen konnten nun selbst das Limit der Einlagen und den Teilnehmerkreis bestimmen.
Sonderfall Königsberg in Franken
Seit 1860 gab es in der Exklave Königsberg in Franken den bereits erwähnten Spar- und Hülfeverein. Sein begrenztes Aufgabengebiet genügte bald nicht mehr den Ansprüchen der Königsberger Bürger. Infolgedessen entschloss sich der Stadtrat zum Entwurf von Statuten und Verwaltungsinstitutionen für eine Sparkasse nach bayerischem Vorbild. 1877 erreichte der Beschluss das Staatsministerium Coburg. Dort ließ man sich aber noch drei Jahre Zeit, ehe es zur Gründung der Städtischen Sparkasse kommen sollte. Der bis dahin bestehende Verein wurde aufgelöst und sein gesamtes Vermögen auf die Sparkasse übertragen. Während die bayerischen Sparkassen den kommunalen Kassen in ihren Gemeinden angegliedert waren, war die Sparkasse Königsberg von Beginn an eine juristisch selbstständige Person. Bis 1933, als das bayerische Sparkassengesetz erlassen wurde, blieb das so. Zudem war die Stelle des Verwalters von Anfang an hauptamtlich besetzt, ein weiterer Unterschied zu den ansonsten nebenamtlich geführten Sparkassen in Bayern. In Bayern nämlich gab es zu Beginn noch viel zu wenig Publikumsverkehr, weshalb eine Anstellung eines hauptamtlichen Kassiers nicht erforderlich war: 1850 zählte Werneck erst 197 Sparer, der Distrikt Schweinfurt 238. Auch 1870 verwaltete die Kasse in Werneck gerade einmal 432 Konten, im Distrikt Schweinfurt waren es Guthaben von 653 Personen (erst 1920 wurde im Bezirk Schweinfurt ein hauptamtlicher Leiter angestellt). In Königsberg ging alles schneller: Bereits am Ende des ersten Geschäftsjahres waren 141 Sparbücher angelegt und 64.050,87 Reichsmark (ab 1871 war die Einführung der Reichsmark im Reichsgebiet erfolgt) eingezahlt worden.
Auf dem Weg zum modernen Kreditinstitut
Bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es in Schweinfurt erste Überlegungen zur Einführung eines Depositenverkehrs. Neben den Spareinlagen sollten sie eine weitere Refinanzierungsquelle erschließen. Aber erst mit der Verleihung der passiven Scheckfähigkeit war es so weit. 1908 erließ Kaiser Wilhelm II. das Scheckgesetz, das den Sparkassen die Möglichkeit eröffnete, Schecks auf sich ziehen zu lassen. Der Reform vorausgegangen war eine fast 30-jährige Entwicklung von den ersten Entwürfen über das Scheitern der ersten Vorlage im Reichstag 1892 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Mit der Neuerung kam man den Wünschen der Geschäftswelt entgegen, die eine Regelung des damals schon weit entwickelten Scheckwesens verlangte. 1912 wurde auch der Spargiroverkehr in Bayern aufgenommen, dem alle Sparkassen angeschlossen wurden und der Unternehmen moderne Finanzinstrumente zur Verfügung stellte. Wurde ein Scheck vorgelegt, so durfte er nun nicht mehr bar ausgezahlt werden, sondern musste grundsätzlich einem Giro- oder Sparkonto gutgeschrieben werden. 1930 wurden zum Beispiel rund 80 Millionen Zahlungen via Spargiroverkehr geleistet. Einzahlungen konnten nicht nur vor Ort, sondern auch per Überweisung oder über ein Postscheckkonto erfolgen. Für die Sparkassen war es der Beginn des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Zudem gestand das neue bayerische Sparkassengesetz von 1911 den Instituten mehr Freiheiten zu, etwa die Ausweitung der Anlagemöglichkeiten durch Lombarddarlehen. Für die weitere Aufwärtsentwicklung waren diese Vorgänge bedeutsam, wenngleich die Reformen in Bayern zunächst nur langsam umgesetzt wurden.
Gemeinsame Sache
Gab es im Jahr 1836 in Deutschland 281 Sparkassen, hatten sich diese bis zum Jahr 1900 fast verzehnfacht auf 2.700 im Deutschen Reich. Auch in Bayern war die Zahl stetig gewachsen, doch organisierten sich die Sparkassen hier vergleichsweise spät. Bereits 1884 war es nach dem Zusammenschluss der rheinländisch-westfälischen Verbände zur Gründung des Deutschen Sparkassenverbands in Dortmund gekommen, 1892 zählte man schon sieben Mitglieder, Bayern war noch nicht darunter. Erst nachdem in allen Teilen Bayerns Sparkassen gegründet worden waren, kam die Diskussion über eine übergeordnete Organisationsstruktur auf Landesebene auf. 1908 wurde der Landesverband der Bayerischen Sparkassen in München gegründet. Infolgedessen kam es auch zur Gründung von Kreisverbänden. 1908 nahm der Unterfränkische Sparkassenverband seine Arbeit auf. Auf Reichsebene entstand 1924 der Deutsche Sparkassen- und Giroverband als Dachverband. Den bis dahin nur lokal und regional tätigen Sparkasseninstituten eröffnete sich dadurch die Möglichkeit, geschlossen aufzutreten und ihren politischen Einfluss deutlich zu erhöhen. In den folgenden Jahren entstanden zentrale Werbepläne, Slogans, ein überregionaler Werbeetat und das Sparkassen-Logo in Form einer stilisierten Sparbüchse mit darüber befindlicher Münze.