Stammbaum der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge
* Infolge der bayerischen Gebietsreform von 1972 wurden verschiedene Ortschaften in neue bzw. andere Landkreise eingegliedert, was auch die Zugehörigkeit der Sparkassen veränderte. Gerolzhofen und Wiesentheid wurden nach Auflösung des Altlandkreises Gerolzhofen in den Landkreis Schweinfurt überführt, die Altlandkreise in den Haßbergen wurden im neuen Landkreis Haßberge zusammengeführt. Volkach wechselte vom Altlandkreis Gerolzhofen zum Landkreis Kitzingen, Baunach vom Altlandkreis Ebern zum Landkreis Bamberg. Die Sparkasse sowohl in Volkach als auch in Baunach sind heute nicht mehr Teil der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge.
Anmerkung zur Bezeichnung der Sparkassen
Seit alter Zeit war das Land Bayern geografisch in immer kleiner werdende Raumeinheiten aufgeteilt: Kreis, Bezirk, Distrikt, Gemeinde. Zuständig für die einzelnen Bezirke waren sogenannte Landgerichte, die vor Ort sowohl Verwaltungs- als auch Justizaufgaben übernahmen. Diese Landgerichte waren ihrerseits in Steuerdistrikte unterteilt, denen die einzelnen Gemeinden innerhalb des Distriktgebiets zugewiesen wurden. Sparkassen, die zur damaligen Zeit außerhalb eines Ortes mit Stadtrecht (dort wurden Sparkassen schon immer als „Städtische Sparkasse“ bezeichnet) gegründet wurden, trugen daher den Titel „Distriktsparkasse“ und den Namen des Ortes, in dem sie eröffnet wurden, z. B. „Distriktsparkasse Wiesentheid“. 1862 wurden in Bayern Verwaltung und Justiz getrennt, um eine vom Staat unabhängige Rechtsprechung zu schaffen. Die Landgerichte wurden auf administrativer Seite von „Bezirksämtern“ und auf justizieller Seite von „Amtsgerichten“ abgelöst. Die acht bayerischen Kreise waren fortan in Bezirke und kreisunmittelbare Städte unterteilt. Im Zuge dieser Entwicklung schaffte man die weitere Unterteilung in Distrikte ab und damit auch die Bezeichnung „Distriktsparkasse“. Mit den Fusionen kleiner Sparkassen zu größeren Gebietseinheiten entstanden hingegen ab Ende der 1920er Jahre die ersten „Bezirkssparkassen“. Der Begriff „Bezirk“ bzw. die Bezirksämter wurden 1939 abgelöst von dem Begriff „Landkreis“ bzw. den Landratsämtern. Der mehreren Bezirken übergeordnete „Kreis“ wurde zum „Regierungsbezirk“. Aus den kreisunmittelbaren Städten wurden „kreisfreie“ Städte, die keinem Landkreis angehören. Zur genauen Zuordnung der kommunalen Trägerschaft spricht man seitdem von „Kreissparkassen“ und „Städtischen Sparkassen“.